Merkt Euch das gestrige Datum

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Gestern wurde erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik – ohne das es dazu ein gerichtliche Verfahren gegeben hat – nur durch Entscheid eines Ministeriums ein Massenmedium in der Bundesrepublik verboten (wenn mich einer berichtigen will – bitte – ich kann mich aber an kein weiteres derartiges Ereignis erinnern)!

Ich kannte das Magazin „compact“ (darf ich eigentlich noch den Namen nennen?), um welches es hier geht, bisher nur vom Hörensagen – ich hatte es niemals in der Hand! Eine eigene Meinung zum Inhalt kann ich hier nicht wiedergeben! Was mich bestürzt, ist die Verfahrensweise des Innenministeriums: Da wird eine GmbH zum Verein erklärt und dann komplett verboten und enteignet! So kann die Regierung jede ihr nicht passende Publikation verbieten – mit anderen Worten: jede andere als die Regierungsmeinung unterdrücken, ohne Angst haben zu müssen, daß ein Gerichtsprozeß – sprichwörtlich – für sie in die Hose geht!!

Woran erinnert mich dieses Vorgehen nur? Ich komme bestimmt noch drauf …

Scheinbar bin ich mit meiner Meinung aber nicht allein. Verfassungsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz gegenüber Tichys Einblick:

Die Meinungsfreiheit genießt einen so hohen Verfassungsrang, dass sie nicht einfach durch eine Exekutiventscheidung ausgehebelt werden kann. Verbieten lässt sich ein Medium höchstens, wenn es eine revolutionäre Position vertritt, also zum Sturz der bestehenden Ordnung mit Gewalt aufruft. Das müsste dann aber zu einem Strafverfahren führen.“

… und weiter:

Das Vorgehen von Faeser ist eindeutig verfassungswidrig.

  Ich hab’s: Das ist ja wie in George Orwells „1984“!

Selber denken macht wissend!

 

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