Ergänzung zum Studium des Grundgesetzes
Ein interessanter Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik ist ebenfalls der mit der Nummer 79. Er legt fest, daß bestimmte Werte der Verfassung nicht mehr zur Disposition des Volkes stehen – im konkretem Fall : Die Artikel 1 und 20 sind für alle Zeiten festgeschrieben.
Artikel 1 hatten wir schon gestern. Artikel 20 besagt im Absatz 1 : "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."
Die Gründungsväter dieses Staates schrieben also ein für allemal fest : Das Sozialstaatsprinzip gehört zu den Grundlagen der Bundesrepublik. Nun findet man dafür zwar keine Definition, die erklärt, was der Sozialstaat ist – aber bestimmte Grundsätze sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes bislang unstreitig :
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Entgegen der neoliberalen Propaganda ist der Sozialstaat ein starker, aktiver Staat, wenn es um die Gestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft geht. Dafür braucht er die notwendigen Einnahmen. Deswegen ist eine gerechte Steuerpolitik erforderlich und keine staatliche Reichtumspflege.
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Entgegen der neoliberalen Propaganda gilt nicht der Grundsatz der Eigenvorsorge, wenn es um die allgemeinen Lebensrisiken geht. Sondern es ist Aufgabe des Sozialstaates, seine Bürger gegen diese allgemeinen Lebensrisiken zu sichern !
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Entgegen der neoliberalen Propaganda zielt der Sozialstaat auf Ausgleich und soziale Gerechtigkeit ab.
Wenn man diese grundlegenden Punkte betrachtet, kommt man zwangsläufig zu der Feststellung : Das Grundgesetz gewährleistet durch seinen Inhalt nicht nur den Sozialstaat, sondern ist eine ideale Verfassung für die Mehrheit der Bevölkerung dieser Bundesrepublik. Die Bestimmungen und Festlegungen dürfen in ihrer Bedeutung für die Allgemeinheit nur nicht ausgehöhlt und umgangen werden !
Mit anderen Worten : Wer uns sagt, wir können uns den Sozialstaat nicht mehr leisten, ist ein Verfassungsfeind, bestenfalls ein Verfassungsignorant !